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Andere Gesetzesinitiativen für ein neues TMG

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Eine Zusammenstellung zu den (gescheiterten) Initiativen von FDP, Linkspartei und den Grünen[1].


Inhaltsverzeichnis

FDP

Forderungen der FDP[2]:

  • Bessere Definition und Abgrenzung von Telemediendiensten
  • Durch allgemeine Informationspflichten nicht private Homepages, Weblogs, Foren oder Chats belasten.
  • Tatbestandsmerkmal "geschäftsmäßig" in § 5 TMG soll enger ziehen, weil potenziell auch kostenlose Angebote erfasst sind.
  • Anpassung der Informationspflichten an alternative Übertragungswege (zB mobiles Internet).
  • Einschränkung der Haftung für Anbieter von Telemedien. Pflicht zur Entfernung oder Sperrung von Inhalten nur für Informationen, "die zum Zeitpunkt der Beanstandung bereits dem Zugriff des Anbieters unterlagen".
  • Bei den Haftungsregeln berücksichtigen, dass derzeit diejenigen Provider, die ihre Inhalte regelmäßig prüfen aufgrund ihrer (potentiellen) Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten schlechter stehen, als solche, die sich nicht darum kümmern.
  • Haftung und Verantwortung sollen soweit wie möglich den Verursacher selbst treffen.
  • Formalisiertes Verfahren zur Klärung der Rechteinhaberschaft und der damit verbundenen Konsequenzen (Notice and take down-Verfahren).
  • Keine auf die Zukunft gerichteten Überwachungsauflagen für Plattformen, die in den Schutzbereich von Art. 5 I GG fallen.
  • Regelungen für Links und Suchmaschinen.
  • Bestandsdatennutzung nach § 14 des TMG-Entwurfs so regeln, dass die Sphäre des elektronischen Geschäftsverkehrs nicht stärker als die des „klassischen“ Geschäftsverkehrs reglementiert wird. Insbesondere Opt-Out-Regelung bei bestehenden Geschätsbeziehungen wie im UWG.
  • Stärkerer Einsatz bei der Bekämpfung von Spam.


Die Linke

Forderungen der Fraktion "Die Linke"[3]:

  • Ausdrückliche Definition von "Telemedien".
  • Kopplungsverbot zwischen Erhebung von Daten und Nutzung von Diensten.
  • Erstellung von Nutzerprofilen nur bei ausdrücklicher Einwilligung.
  • Versenden von Werbemails nur bei vorheriger Einwilligung, ansonsten Ordnungswidrigkeit.
  • Anwendung der Datenschutzvorschriften des Telekommunikationsgesetzes auf das TMG übertragen.
  • Klarstellen, ob zu den allgemeinen Informationspflichten auch die Telefon- oder Faxnummer gehört[4].
  • Keine präventiven Überwachungsmaßnahmen.
  • Rechtliche Praxis etablieren, dass dieser Grundsatz auch in der Rechtsprechung angewendet wird.
  • Auch keine präventiven Überwachungsmaßnahmen für Suchmaschinen.
  • Gesetzliche Normierung der Störerhaftung.
  • Regelungen für Links.
  • Engere Voraussetzung für die Herausgabe von Bestandsdaten (§ 14 TMG).
  • in § 13 Abs. 1 TMG klarstellen, ab wann und unter welchen Umständen vom "Beginn des Nutzungsvorgangs" auszugehen ist.

Die Grünen

Forderungen der Grünen[5]:

  • Positivrechtliche Definition von Telemedien.
  • Zusenden unverlangter Werbemails grundsätzlich Ordnungswidrigkeit, unabhängig vom kommerziellen Charakter.
  • Werbemails sollen grundsätzlich im Betreff als solche gekennzeichnet werden.
  • Bundesnetzagentur als Verfolgungsbehörde der Ordnungswidrigkeiten.
  • Koppelung von Dienstenutzung und Datenerhebung sowie Zustimmung zu Werbemails uneingeschränkt verbieten.
  • Keine Weitergabe von Bestandsdaten an Polizeibehörden zur Gefahrenabwehr.
  • Weitergabe zum Schutz geistigen Eigentums "überdenken".
  • Unterlassungs- und Auskunftsanspruch bei unverlangten Werbemails.
  • Beschwerdestellen für Verbraucher.
  • Klarstellen, dass keine proaktiven Überwachungspflichten für Suchmaschinen besteht.
  • Unterlassungs- oder Beseitigungspflicht von Suchmaschinenbetreibern erst ab Kenntnis von Rechtsverletzungen.
  • Notice and take down-Verfahren jedenfalls bei Meinungsforen.

Einzelnachweise

  1. Quelle: Telemedicus, Bundestag diskutiert zum neuen TMG
  2. Antrag der Fraktion FDP
  3. Antrag der Fraktion DIE LINKE
  4. Diese Frage hat der EuGH kürzlich bereits geklärt.
  5. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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