Das Projekt TMG-Wiki wurde mittlerweile eingestellt. Wir belassen die Inhalte aber für alle interessierten Leser online. Vielen Dank an alle Mitschreiber!
Diskussion:Aufsichtsbehörden
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Vorgaben des höherrangigen Rechts
Das Recht der Internet-Verwaltung fällt nicht in die Bundeskompetenz, sondern ist Ländersache (Art. 84 GG). Eine Regelung zu den Aufsichtsbehörden ist jedoch dennoch dringend nötig und sollte m.E. auch Gegenstand dieses Wikis sein. --Simon M 12:35, 3. Nov. 2008 (UTC)


