Diskussion:Suchmaschinen
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Achtung, wir überschneiden uns! Ich habe Suchmaschinen schon im Komplex "Intermediärhaftung" miteinbegriffen.--Simon M 20:51, 9. Dez. 2008 (UTC)
Was im Beitrag von Jane gut herauskam, ist, dass bei Suchmaschinen je nach dem betroffenen Feature zu differenzieren ist. Das vermisse ich z.B. bei dem aktuellen Gesetzesentwurf der FDP (BT-Drs. 16/11173) Ich versuche mich mal an einem ersten Überblick der zu regelnden Bereiche:
1. Die klassische Websuche: Wie sollen Suchmaschinen für verlinkte rechtswidrige Inhalte haften: Sollen Sie verpflichtet sein, ab Kenntnis die Links zu entfernen? Oder erst dann, wenn ihnen jemand einen gegen den Content-Provider erwirkten Titel zeigt? Oder sollen sie nur subsidiär haften, wenn ein Vorgehen gegen den Content-Provider nicht Erfolg versprechend ist (z.B. Nazi-Seite in den USA)?
2. Google Cache und Thumbnails bei der Bildersuche: Das ist in erster Linie ein urheberrechtliches Problem und wäre durch eine Schrankenregelung im UrhG zu regeln.
3. Haftung für rechtswidrige Werbeanzeigen bzw. für Werbung, die zu rechtswidrigen Inhalten führt. Hier stellt sich erneut das Problem, ab welchem Zeitpunkt eine Anzeige zu sperren ist (Kenntnis, Titel usw.). Sollten hier strengere Maßstäbe als bei der Websuche gelten (immerhin erwirtschaften Suchmaschinen Geld)? Sollten Suchmaschinen hier nicht wie gewöhnliche Host-Provider behandelt werden?
4. Datenschutz bei Suchmaschinen. Sollen wir diesen Bereich überhaupt aufgreifen? Die sog. Artikel 29-Datenschutzgruppe der EU steht seit längerem in Gesprächen mit den Suchmaschinenbetreibern über die Auslegung von Bestimmungen. Urteile in diesem Bereich gibt es noch keine. Es könnte gut sein, dass die aktuellen Regelungen ausreichend sind, wir "nur" ein Vollzugsdefizit haben. Ggf. könnte man sich das noch näher ansehen.--Dr. Stephan Ott 12:18, 14. Dez. 2008 (UTC)


